Hinweisgebersystem und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die Verstöße oder Missstände melden, vor Benachteiligungen. Die KHS und KLS nehmen alle Meldungen ernst und prüfen diese sorgfältig.
Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten der Lieferketten ist für die KHS und KLS von großer Bedeutung. Sie setzen sich für transparente und verantwortungsbewusste Lieferketten ein. Sollten Sie einen Verstoß feststellen, können Sie die KHS und KLS sicher und vertraulich darüber informieren. Jede Meldung hilft ihnen, ihre Standards weiter zu verbessern.
Sie möchten uns einen Verstoß melden?
Die KHS und KLS ermöglichen Ihnen, Informationen über Rechtsverstöße zu melden. Dazu ist eine Meldestelle eingerichtet.
Mit dem hier bereitgestellten Konzept können Sie sicher und vertraulich Ihre Informationen zu dem Fall abgeben. Bitte nutzen Sie hierfür das Meldesystem verantwortungsbewusst. Es darf nicht dazu verwendet werden, bewusst falsche bzw. verleumderische Meldungen abzugeben.
Wir verpflichten uns, im Zusammenhang mit dem Hinweisgebersystem, folgende Voraussetzung zu erfüllen:
- Bereitstellung von Meldekanälen
- die Einhaltung einer Rückmeldefrist von einer Woche (Eingangsbestätigung) und drei Monaten (inhaltliche Antwort)
- die Geheimhaltung der Identität und persönlicher Informationen des Hinweisgebers – es sei denn, in die Herausgabe wird eingewilligt
- die Einhaltung des besonderen Schutzes für Hinweisgeber vor Repressalien wie Kündigung, Nichtbeförderung etc.
- geschützt werden natürliche Personen, die im Zusammenhang mit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und offenlegen wollen
Was können Sie uns melden?
Sie können Meldungen zu Gesetzesverstößen nach der Hinweisgeberrichtlinie und deren nationalen Umsetzungsgesetzen abgeben. Hierunter könnten insbesondere Verstöße zählen, welche durch Mitarbeitende der KHS und KLS im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung begangen wurden.
Dazu gehören Verstöße sowie Versuche der Verschleierung solcher Verstöße gegen Strafvorschriften und Bußgeldvorschriften sowie weitere Gesetze auf Landes- oder Bundesebene.
Haben Sie Informationen zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken beziehungsweise zu Verletzungen unserer Sorgfaltspflichten, können Sie diese auch über die angegebenen Kanäle melden.
Bitte geben Sie Informationen über den Verdacht oder das Wissen eines Gesetzesverstoßes so präzise und vollständig an, wie möglich.
Ihre Meldung wird direkt von dem Meldestellen-Beauftragten bearbeitet.
Der Prozess für die Meldungen und unsere Meldestelle in Kurzform
Hinweisgeber
- Meldet schädigendes Verhalten mit entsprechenden Themen
- Erhält Feedback in der gesetzlich vorgegebenen Frist
- Antwortet auf Fragen der Meldestelle
Hinweisgeber-Meldestelle und Hinweisbearbeiter
- Meldestelle betrieben durch einen externen Dienstleister
- Eindeutige Vertragsgestaltung mit dem Dienstleister
- Hinweisbearbeiter haben die erforderliche Fachkenntnis und sind auf Vertraulichkeit verpflichtet
- Hinweisbearbeiter erhalten die Meldungen über angegebene Kommunikationskanäle
- Hinweisbearbeiter führen Dialog mit Hinweisgeber
- Hinweisbearbeiter sind bei Meldung im alleinigen Besitz der Daten
- Hinweisbearbeiter initiieren weitere erforderliche Schritte für die Bearbeitung der Hinweise
Unsere Meldestelle / Kontaktinformationen für Meldungen:
Die Beauftragten unserer Meldestelle sind auf besondere Vertraulichkeit verpflichtet.
Postalischer Kontakt (auch für anonyme Meldungen):
Edmund Hilt, hilt evolution
Nelkenstraße 36
71272 Renningen
E-Mail-Adresse: compliance@hilt-evolution.com
Telefonischer Kontakt:
Festnetz: +49 7159 49 647-67
Mobiltelefon: +49 160 7464344
Persönlicher Kontakt nach Abstimmung über die o.g. Kontaktdaten:
Ein elektronischer Kanal zur verschlüsselten Kommunikation wird gerne auf Anfrage von hilt evolution zur Verfügung gestellt.
Hier erhalten Sie Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Bearbeitung einer Meldung:
Hier erhalten Sie ein hilfreiches Formular für die Meldung von Verstößen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz:
Sie können eine Meldung auch anonym einreichen (z.B. per Post). Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten für Rückfragen, für die Rückmeldungen der Meldestelle und für die Kommunikation anzugeben. Ihre Daten werden in jedem Fall vertraulich behandelt.