Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte und des Umweltschutzes in der Lieferkette
Präambel
Diese Grundsatzerklärung legt die Grundsätze und Maßnahmen dar, die wir zur Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gewährleisten. Wir verstehen dies als einen fortlaufenden Prozess, den wir kontinuierlich verbessern möchten. Diese Erklärung gilt für die Klett-Haus Stuttgart Grundstücksgesellschaft (KHS) und die handlungsbevollmächtigte Klett Liegenschaften GmbH & Co. KG.
1. Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes
Wir verpflichten uns, die Menschenrechte und den Umweltschutz in allen Bereichen unserer Geschäftstätigkeit und in unserer Lieferkette zu respektieren. Wir lehnen jede Form von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung ab und fördern faire Arbeitsbedingungen sowie den Schutz der Umwelt.
Anwendungsbereich
Diese Grundsatzerklärung gilt für alle Geschäftsbereiche der Klett-Haus Stuttgart Grundstücksgesellschaft mbH und der Klett Liegenschaften GmbH & Co. KG sowie für alle unmittelbaren Zulieferer im Bereich der Liegenschaftsverwaltung und des Bauwesens.
3. Internationale Standards und Konventionen
Unsere Grundsatzerklärung berücksichtigt insbesondere die folgenden internationalen Standards und Konventionen:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN-UDHR)
- Internationaler Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
- Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen (UN-CNC)
- Frauenrechtskonventionen der Vereinten Nationen (UN-CEDAW)
- Konventionen und Empfehlungen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) zu Arbeits- und Sozialstandards
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union
4. Risikomanagement
Wir haben ein Risikomanagementsystem implementiert, das zur Identifikation, Bewertung und Minimierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken in unserer Lieferkette dient. Dieses umfasst regelmäßige Risikoanalysen und die Überwachung der Einhaltung unserer Standards.
5. Präventionsmaßnahmen
Um Risiken zu vermeiden oder zu mindern, setzen wir folgende Maßnahmen um:
- Ausarbeitung und Einführung eindeutiger Richtlinien
- Einweisung interner und externer Projektbeteiligter und vertragliche Verpflichtung
- Wiederkehrende Kontrollen der wirksamen Umsetzung unserer Richtlinien
6. Beschwerdemechanismen
Wir haben sowohl interne als auch externe Beschwerdemechanismen eingerichtet, die es Betroffenen ermöglichen, Verstöße gegen unsere menschenrechtlichen und umwelt-bezogenen Standards zu melden.
Wir haben eine Ansprechstelle eingerichtet. Beschwerden können Sie über das Hinweisgebersystem an uns richten.
7. Verstöße
Für den Fall von Verstößen haben wir ein zweistufiges Sanktionsverfahren eingerichtet, das bei fehlender Aussicht auf Erfolg mit der Beendigung der Geschäftsbeziehungen abschließt.
8. Berichterstattung und Kommunikation
Im Rahmen der öffentlichen Berichtserstattung der Klett Gruppe, einsehbar unter www.klett-gruppe.de, berichtet die KHS.
Addendum
Diese Grundsatzerklärung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und unseren Standards entspricht. Wir verstehen dies als einen fortlaufenden Prozess, den wir kontinuierlich verbessern möchten.
Stuttgart, den 3. Juli 2025
Die Belegschaft der KLS in Vertretung der KHS